Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beschlossen und mit 48 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen verabschiedet. Sie besteht aus 30 Artikeln und enthält grundsätzliche Ansichten über Rechte, die jedem Menschen unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft oder Vermögen zustehen sollen.
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." – Artikel 1
Dass dies so kurz nach Ende des 2. Weltkrieges geschah, ist kein Zufall. Gerade der 2. Weltkrieg hat gezeigt, was für verheerende Auswirkungen die Missachtung von Menschenrechten haben kann. Die Fachkommission zur Entwicklung eines internationalen Menschenrechtskodex wurde deshalb bereits 1946 ins Leben gerufen. Sie bestand aus 18 Personen.
Heute kann die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Idealbild gesehen werden, das bis zum Jahr 2030 durch die Sustainable Development Goals (SDGs) auf der gesamten Welt erreicht werden soll. Dafür müssen wir aber alle mit anpacken.